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Aufgrabungen im Straßenraum / Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung

Allgemeine Informationen

 

                                Baustelle GeorgstraßeKanal- und Straßenbaustelle in der Georgstraße© Stadt Verden (Aller)

Aufbrüche im Straßenraum sind verkehrs- und straßenbaurechtlich zu genehmigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die verkehrsrechtliche Genehmigung (Anordnung) wird vom Fachbereich 6, 'Öffentliche Sicherheit und Ordnung', erteilt.

Die straßenbauliche Genehmigung und Abnahme erfolgt durch den Fachbereich 5, 'Straßen und Stadtgrün', Herr Luersen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung

Anträge / Formulare

Anträge sind formlos zu stellen.

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