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Aufgrabungen im Straßenraum / Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die verkehrsrechtliche Genehmigung (Anordnung) wird vom Fachbereich 6, 'Öffentliche Sicherheit und Ordnung', erteilt.
Die straßenbauliche Genehmigung und Abnahme erfolgt durch den Fachbereich 5, 'Straßen und Stadtgrün', Herr Luersen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsordnung
Anträge / Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
