Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie in Verden ein Grundstück erwerben möchten, hilft Ihnen eine Anliegerbescheinigung, die insgesamt entstehenden Kosten besser zu überschauen.
Folgende Abgaben bzw. Beiträge können entstehen:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a NBauO)
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben (hier keine MI-Zuständigkeit)
- Walderhaltungsabgaben (Zuständigkeit ML)