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Anliegerbescheinigung

Allgemeine Informationen

Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie in Verden ein Grundstück erwerben möchten, hilft Ihnen eine Anliegerbescheinigung, die insgesamt entstehenden Kosten besser zu überschauen.

Folgende Abgaben bzw. Beiträge können entstehen:

 

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG)
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a NBauO)
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben (hier keine MI-Zuständigkeit)
  • Walderhaltungsabgaben (Zuständigkeit ML)
An wen muss ich mich wenden?

Stadt Verden, Straßen und Stadtgrün

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?

Anliegerbescheinigungen sind bei der Stadt Verden (Aller) kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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