Wenn Sie als Verdener Bürger aus der Kirche austreten möchten, können Sie dies im Standesamt der Stadt Verden.
Voraussetzung für den Austritt aus der Kirche ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Die Austrittserklärung muß persönlich vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt erfolgt über die Kirchengemeinde, der Sie beitreten möchten.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Verden haben und aus der Kirche austreten wollen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro - Bereich Standesamt.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,- Euro.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Mit der Beurkundung des Kirchenein- oder -austritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stelle vornehmen lassen.
Damit ein Kirchenein- oder -austritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2011 berücksichtigt werden kann, ist dieser auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 (die auch für das Jahr 2011 gültig ist) oder der Ersatzbescheinigung 2011 durch Ihr Wohnsitzfinanzamt zu vermerken.
Bitte wenden Sie sich zur Änderung des Lohnsteuerkarteneintrags an das Finanzamt.
Text überprüft durch das Niedersächsische Finanzministerium; aktualisiert am 12.01.2012