Sie möchten mit Ihren Kindern ins Ausland reisen?
Beim Grenzübertritt in das Ausland müssen sich auch Kinder ausweisen.
Die Stadt Verden stellt Ihnen auf Antrag gerne einen Kinderreisepass aus, der 6 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig ist.
Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Wenn Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung in der Stadt Verden gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand); das Lichtbild muss das Kind in einer Frontalaufnahme darstellen Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.
Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und für Sport; aktualisiert am 03.02.2012