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Kinderreisepass


Ansprechpartner/in bei der Stadt Verden (Aller)
Bürgerbüro vCard Standort anzeigen
Ritterstraße 10
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 12-385
Fax: 04231 12-205
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Das Team rund um die Themen Einwohnermeldewesen und Gewerberecht ist zu folgenden Zeiten für Sie da:

montags bis mittwochs 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

Das Bürgerbüro der Stadt Verden (Aller) besteht aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt.


Allgemeine Informationen

Sie möchten mit Ihren Kindern ins Ausland reisen?

Beim Grenzübertritt in das Ausland müssen sich auch Kinder ausweisen.

Die Stadt Verden stellt Ihnen auf Antrag gerne einen Kinderreisepass aus, der 6 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig ist.

Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung in der Stadt Verden gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand); das Lichtbild muss das Kind in einer Frontalaufnahme darstellen
  • Welche Gebühren fallen an?
    • Gebühr:6,00 EUR
      für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer
    • Gebühr:13,00 EUR
      für die Ausstellung
    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Was sollte ich sonst noch wissen?

    Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.

    Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.

    Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und für Sport; aktualisiert am 03.02.2012


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