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Untersuchungsberechtigungsschein


Ansprechpartner/in bei der Stadt Verden (Aller)
Bürgerbüro vCard Standort anzeigen
Ritterstraße 10
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 12-385
Fax: 04231 12-205
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Das Team rund um die Themen Einwohnermeldewesen und Gewerberecht ist zu folgenden Zeiten für Sie da:

montags bis mittwochs 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

Das Bürgerbüro der Stadt Verden (Aller) besteht aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt.


Allgemeine Informationen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchte, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
 
Hierfür wird

  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen benötigt (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

 

An wen muss ich mich wenden?

Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Verden ist, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Die Arztwahl ist frei. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

Bemerkungen

Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover


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