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Punkte und Folgen


Ansprechpartner/in
Landkreis Verden vCard
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-0
Fax: 04231 15-603
E-Mail:
Internet: htt­p://ww­w.­land­kreis-ver­den.de




Allgemeine Informationen

Die "Verkehrssünderkartei"
Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wird das Verkehrszentralregister (VZR) geführt. In dieser sog. "Verkehrssünderkartei" werden alle rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte und Bußgeldstellen gespeichert, soweit sie Verkehrsverstöße betreffen und mindestens 40,00 Euro Geldbuße betragen. Diese Eintragungen werden je nach Schwere des Verstoßes mit 1-7 Punkten bewertet.

Um Ihren Punktestand zu erfahren, können Sie eine kostenlose Selbstauskunft beim Verkehrszentralregister einholen. Bitte verwenden Sie dazu den nachstehenden Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (pdf-Formular, s. u.). Den Antrag können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post an das Kraftfahrt-Bundesamt übersenden.

Eine Übersicht, wie viele Punkte für welche Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden, finden Sie im Punktekatalog.

Ergeben sich 8 Punkte oder mehr, so wird die für den Wohnort des Verkehrssünders zuständige Führerscheinstelle vom Kraftfahrtbundesamt über den Punktestand unterrichtet. Die Führerscheinstelle muss dann die nach dem Punktsystem vorgeschriebenen Maßnahmen durchführen:

8-13 Punkte
Die Betroffenen werden über den Punktestand unterrichtet, es wird eine Verwarnung erteilt und sie werden auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer hingewiesen, durch die ein Punkteabbau möglich ist.

14-17 Punkte
Für die Betroffenen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Zudem werden sie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen, durch die ein Punkteabbau möglich ist. Wird die Bescheinigung über die Teilnahme an dem Aufbauseminar nicht innerhalb der vorgegebenen Frist der Führerscheinstelle vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen.
Eine Liste der Schulungsstellen für Aufbauseminare finden sie hier.

18 Punkte oder mehr
Ergeben sich 18 Punkte oder mehr, so gelten die Betroffenen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihnen wird dann von der Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wird eingezogen.

Punkteabbau
Wenn Fahrerlaubnisinhaber freiwillig an einem Aufbauseminar bzw. an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und die entsprechende Teilnahmebescheinigung innerhalb von drei Monaten der Führerscheinstelle vorlegen, werden ihnen Punkte abgezogen:

  • Nach einem Aufbauseminar
    - bei einem Punktestand bis 8 Punkte erfolgt ein Abzug von 4 Punkten
    - bei einem Punktestand von 9-13 Punkten erfolgt ein Abzug von 2 Punkten
  • Nach einer verkehrspsychologischen Beratung
    - bei einem Punktestand bis 14-17 Punkten erfolgt ein Abzug von 2 Punkten

Der Punkteabzug durch Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung ist jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren und nur bis zum Erreichen von 0 Punkten möglich.


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