Bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt. Nach Ablauf der Sperrfrist wird der Führerschein nicht automatisch wieder ausgehändigt, sondern es muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.
Der Antrag auf Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperre bei der für den jetzigen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Für die Neuerteilung gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für eine Ersterteilung. Wenn keine Bedenken gegen die Fahrfähigkeiten und Kenntnisse der Verkehrsvorschriften bestehen, kann in der Regel auf eine neue Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Ist die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden oder hat bei einer Trunkenheitsfahrt ein Blut-Alkoholgehalt von mind. 1,6 g o/oo oder ein Atem-Alkoholgehalt von mind. 0,8 mg/l vorgelegen, so ist vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis regelmäßig eine Eignungsuntersuchung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung notwendig. Diese Untersuchung kann auch in anderen Fällen notwendig sein, was ggf. im Antragsverfahren zu klären ist.
Wer zum Zeitpunkt der Entziehung Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe war, muss vor der Neuerteilung zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen. Schulungsstellen für Aufbauseminare finden Sie hier. Achtung: Einem Fahrerlaubnisinhaber auf Probe, dem die Fahrerlaubnis auf Grund eines Alkohol- oder Drogendelikts entzogen wurde, ist zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar verpflichtet. Schulungsstellen für besondere Aufbauseminare finden Sie hier.
Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis nach dem dann geltenden Führerscheinrecht neu erteilt werden. Da die bisherige Fahrerlaubnis erloschen ist und der alte Führerschein nicht mehr besteht, wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Der Antrag sollte grundsätzlich immer persönlich bei der Führerscheinstelle gestellt werden, damit alle noch offenen Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Zur Abholung des Führerscheines ist gleichfalls immer die persönliche Vorsprache erforderlich.
Antragsunterlagen:
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug benötigen Sie folgende Unterlagen:
für alle Klassen:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)
- ggf. Einverständniserklärung für Fahreignungsgutachten durch Begutachtungsstelle (pdf-Formular, s. u.)
zusätzlich bei Klasse A, A1, B, BE, M, S, T, L:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Schulungsstellen finden Sie hier.
zusätzlich bei Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe". Schulungsstellen finden Sie hier.
Gebühren:
Die Gebühr für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug beträgt 109,40 Euro bzw. 110,20 Euro bei Entzug innerhalb der Probezeit. Je nach Umfang des Antragverfahrens können weitere Gebühren entstehen.
