Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen
durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber
oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.
Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird
im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Sie sind hier: Dienstleistung
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-0
Fax: 04231 15-603
E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Internet: http://www.landkreis-verden.de
Namens- / Adressänderung im Führerschein
Ansprechpartner/in
Landkreis VerdenLindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-0
Fax: 04231 15-603
E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Internet: http://www.landkreis-verden.de
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- zusätzlich ggf. eine Karteikartenabschrift. Eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten) kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:13,80 EUR - 29,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Führerscheinstelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 06.09.2011
